Am 2. Oktober 2025 hat die EU eine Verordnung verabschiedet, die den Einsatz von PFAS in Feuerlöschern mit Schaummitteln stark einschränkt. Seit dem 23. Oktober 2025 ist diese Verordnung in Kraft – sie wird in den nächsten Jahren schrittweise wirksam.Für viele Unternehmen stellt sich jetzt die Frage: Was bedeutet das konkret für unsere Feuerlöscher – und ab wann müssen wir handeln?
Ab wann gilt was? – Wichtige Daten für Feuerlöscher
Für Unternehmen mit PFAS-haltigen Schaumlöschern sind vor allem zwei Zeitpunkte wichtig:
– 23. Oktober 2026: Ab diesem Datum dürfen PFAS-haltige Schaumlöscher grundsätzlich nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Neue Schaumlöscher, die PFAS enthalten, sind dann faktisch vom Markt verschwunden.
– 31. Dezember 2030: Spätestens bis zu diesem Datum müssen PFAS-haltige Schaumlöscher im Bestand ersetzt oder außer Betrieb genommen sein. Danach dürfen sie nicht mehr verwendet werden.
Damit ist klar: Unternehmen haben einen Übergangszeitraum, in dem sie ihre Feuerlöscher-Bestände umstellen können – aber dieser Zeitraum ist begrenzt.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Betriebe, die Schaum-Feuerlöscher mit PFAS im Einsatz haben, zum Beispiel:
– Lager- und Logistikstandorte
– Produktionsbetriebe
– Einzel- & Großhändler mit Publikumsverkehr
– Werkstätten und Industriebetriebe
– Büro- und Verwaltungsgebäude mit Schaumlöschern
– Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Rechenzentren, Labore – sofern dort Schaumlöscher genutzt werden
Warum dieses Gesetz? – Hintergrund verständlich erklärt
Die Gründe für die Verordnung sind vor allem Umwelt- und Gesundheitsschutz:
– PFAS bleiben sehr lange in der Umwelt und können Grundwasser und Böden belasten.
– Sie können sich im Körper anreichern und stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.
– Beim Einsatz oder bei Undichtigkeiten von Feuerlöschern können PFAS-haltige Schaummittel in Kanalisation, Boden oder Gewässer gelangen.
Die EU verfolgt daher das Prinzip: Besser jetzt den Eintrag vermeiden, als später teure Altlasten sanieren.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Auch wenn das endgültige Aus für PFAS-haltige Feuerlöscher erst Ende 2030 kommt, ist es keine gute Idee, bis kurz vor Schluss zu warten. Sinnvoll ist ein geplantes Vorgehen in mehreren Schritten:
1. Bestandsaufnahme
– Welche Feuerlöscher sind im Unternehmen im Einsatz?
– Welche davon sind Schaumlöscher?
– Welche enthalten PFAS-haltige Schaummittel?
Hier hilft der Blick in Wartungsprotokolle, Typenschilder und Unterlagen des Brandschutzdienstleisters.
2. Umstieg planen
– Schrittweiser Ersatz PFAS-haltiger Schaumlöscher durch PFAS-freie Alternativen (z. B. PFAS-freie Schaum-Feuerlöscher oder andere geeignete Löschmittel, je nach Risiko).
– Budget und Zeitplan festlegen: Welche Standorte und Bereiche werden zuerst umgestellt?
3. Entsorgung organisieren
– PFAS-haltige Schaumlöscher dürfen nicht einfach „irgendwo“ entsorgt werden.
– Die Entsorgung sollte über Fachbetriebe erfolgen, die für den Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen zugelassen sind.
– Wichtig ist auch eine saubere Dokumentation, um im Zweifel nachweisen zu können, dass gesetzeskonform gehandelt wurde.
Fazit: Feuerlöscher jetzt in die Zukunft führen
Die neue EU-Verordnung macht klar: PFAS-haltige Feuerlöscher haben ein Ablaufdatum.
Die gute Nachricht: Unternehmen haben ausreichend Zeit, um ihre Bestände geordnet umzustellen – vorausgesetzt, sie beginnen rechtzeitig.Wer jetzt seine Feuerlöscher prüft, PFAS-haltige Geräte identifiziert und einen realistischen Umstiegsplan erstellt, reduziert nicht nur rechtliche und finanzielle Risiken, sondern verbessert auch den eigenen Beitrag zu Umwelt- und Gesundheitsschutz – sichtbar an einem ganz alltäglichen Objekt: dem Feuerlöscher an der Wand.







